Verwaltung basierend auf der zulässigen Referenzstufe
Zulässige Referenzstufe
Mit dieser Funktion werden die in diesem System registrierten Ziele in der Reihenfolge ihrer Wichtigkeit von Stufe 0 bis Stufe 5 sortiert, um die maximale Zugriffsstufe (zulässige Referenzstufe) für jeden Benutzer festzulegen.
Beispiel: Für einen Benutzer ist die Stufe 3 als zulässige Referenzstufe festgelegt. In diesem Fall kann dieser Benutzer auf Ziele der zulässigen Referenzstufe 1 bis 3 zugreifen. Ein Zugriff auf Ziele der zulässigen Referenzstufe 4 und 5 ist jedoch nicht möglich.
Standardmäßig ist "Stufe 0" als zulässige Referenzstufe für die Benutzer voreingestellt. Benutzer der Stufe 0 können nur auf Ziele der Stufe 0 zugreifen.
Festlegen der zulässigen Referenzstufe
Wählen Sie im Administratormodus [Zielregistrierung] - [Adressbuch] - [Bearbeiten]. Wählen Sie dann [Direkte Stufe für Verweiserlaubnis festlegen] und legen Sie die zulässige Referenzstufe für das Adressbuch fest.
Wählen Sie im Administratormodus [Benutzerauthentif./E.K.C.] - [Benutzerauthentifizierung] - [Benutzerregistrierung] - [Bearbeiten]. Aktivieren Sie dann das Kontrollkästchen [Zulässige Referenzstufe] und legen Sie die zulässige Referenzstufe für den Benutzer fest.